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Bienenschwarm melden

BeeBox24 - Schwarmkarte

Sie haben in dem rot umrandeten Gebiet auf Ihrem Grundstück oder öffentlichem Grund einen Bienenschwarm entdeckt?

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Warum schwärmen Bienen?

Text um Bild BeeBox24 Bienenschwarm

Im späten Frühjahr wächst ein Bienenvolk sprunghaft an, denn die Königin legt nun bis zu 2.000 Eier am Tag.

Dabei kann es passieren, dass der begrenzte Platz im Bienenstock für die 50.000 Bienen zu knapp wird. Auch andere Auslöser wie zu wenig Nahrung, eine alte Königin oder Krankheiten können einen Schwarm hervorrufen.

Bevor ein Schwarm auszieht, beginnen die weiblichen Arbeiterinnen eine neue Königin mit speziellem Kraftfutter, dem Gelée Royale, großzuziehen. Nach 16 Tagen schlüpft eine junge Königin im Stock.

Nun wird es gefährlich für die alte Regentin, denn in einem Bienenstock kann es nur eine Königin geben. Daher trommelt die alte Königin ihr Gefolge zusammen und sucht sich, zusammen mit etwa der Hälfte der Arbeiterinnen, eine neue Bleibe in der Nähe.

Den sicheren Bienenstock zu verlassen ist gefährlich für eine kleine Biene. Deshalb wird vor dem Auszug noch der Honigmagen gefüllt. Dadurch hat die Biene genügend Proviant, bis sie ein neues Zuhause gefunden hat.

Da die schwärmenden Bienen keinen Bienenstock mit Vorräten mehr verteidigen müssen, stechen die Bienen eines Schwarms in der Regel auch nicht. Trotzdem sollten Sie immer gebührenden Abstand halten, sich ruhig verhalten und hektische Bewegungen vermeiden.

Nachdem der Schwarm den alten Bienenstock verlassen hat, lassen sich die Bienen als sogenannte Schwarmtraube vorerst in der Nähe nieder. Späherbienen kundschaften nun die Umgebung aus und suchen nach einer neuen passenden Behausung. Die restlichen Bienen warten zusammen mit ihrer Königin in der Traube, die oft als große Bienenmasse an einem Baum oder Ast hängt.

Sobald eine geeignete Unterkunft gefunden ist, löst sich die Schwarmtraube innebrhalb weniger Sekunden komplett auf und der Schwarm fliegt weiter zu seinem neuen Zuhause.
Ursprünglich ist die Honigbiene ein Waldbewohner, der sich in alten Baumhöhlen wohl fühlt. Leider sind solche Behausungen in der Natur sehr selten geworden. Zusätzlich setzt die vom Menschen eingeschleppte Varroamilbe, sowie Monokulturen und der Einsatz von Insektiziden der Honigbiene heftig zu.

Auf sich alleine gestellt sind ihre Überlebenschancen deshalb leider sehr gering.
Zu den Aufgaben des Imkers gehört es, den Bienenschwarm wieder einzufangen und schwärmenden Bienen ein neues Zuhause zu geben. Da der Schwarm aber jederzeit weiterziehen kann, sollten Sie am Besten sofort den...

Was steht im Gesetz?

Wie immer gilt auch hier:
Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.
In diesem Fall in das Bürgerliche Gesetzbuch.

(1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.

(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.

(3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.

Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.